TERMINE

Liebe Freunde der Alt Aachener Bühne, hier eine Information zu dem Ablauf der Kartenrückerstattungen.

Leider ist es in der Vergangenheit häufiger zu Falschinformationen durch Mitarbeiter der einzelnen Vorverkaufsstellen an ihre Kunden gekommen, nämlich, dass die Rückerstattung der Karten zu den abgesagten Aufführungen, über die Alt Aachener Bühne abgewickelt würde. Die Alt Aachener Bühne ist nicht Veranstalter regelt den Kartenvorverkauf nicht, und erhält erst nach erfolgter Aufführung, nach Abzug aller Kosten, einen entsprechenden Anteil.
Fakt ist, dass Sie, aufgrund eines Erlasses der Bundesregierung (siehe beigefügten Link), spätestens Ende 2021 den Betrag für die Eintrittskarten erhalten werden. Aber abgewickelt jeweils über die Stelle, bei der die Karten erstanden wurden. Bis dahin besteht die Möglichkeit, den entsprechend angebotenen Ausweichtermin zu besuchen, oder vom Veranstalter einen Gutschein für z. B. eine Aufführung eines anderen Künstlers zu erhalten. Dies betrifft jedoch nur die Aufführungen in der Stadthalle Alsdorf.

Für die Aufführungen in Roetgen, werden die Karten spätestens zum Ende 2020 erstattet.

Die Karten zu den Aufführungen im Einhardt-Gymnasium wurden und werden, entgegen dieser Regelung,
sofort erstattet, da hier die Möglichkeit der Verschiebung des Aufführungstermins nicht möglich ist.

Es ist sehr bedauerlich, dass diese Information nicht ausreichend publik gemacht wird, und in vielen Fällen
zu unnötigen Verärgerungen der Kunden führt!

Link zum Gesetzestext:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/gutscheinloesung-kulturbranche-1740010